Welche BKF sind betroffen?
Betrofffen sind alle Führer von Kfz der Klassen C, C1, D und D1. Davon ausgenommen sind Fahrten mit:
• |
Kraftfahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet |
• |
Kraftfahrzeugen, die von der Bundeswehr, der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst, sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen |
• |
Kraftfahrzeugen, die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden |
• |
Kraftfahrzeugen, die a) zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- und Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden, oder b) in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 des Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der StVZO übertragen sind, eingesetzt werden, oder c) neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen sind |
• |
Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt |