Berufskraftfahrer
Sie sind Berufskraftfahrer (BKF) im Personenverkehr oder im Güterverkehr? Hier finden Sie Informationen zu den beiden Themenbereichen Grundqualifikation und Weiterbildung für BKF. Wie sind Sie davon betroffen? Dazu zunächst ein paar allgemeine Erklärungen.
Eine Übersicht zu allen unseren Leistungen und aktuellen Kursangeboten im BKF-Bereich finden Sie übrigens auch zum Download in unserem Servicebereich.
GrundqualifikationDas neue Berufsbild des BerufskraftfahrersDas Berufsbild eines Lkw- bzw. Busfahrers wird nicht nur durch den Erwerb des Führerscheins erreicht, sondern bedarf der weiterführenden Ausbildung und Qualifizierung im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG). |
WeiterbildungBleiben Sie mit uns stets auf dem neuesten Stand!Unabhängig davon sind alle** Fahrer, egal wann sie die Fahrerlaubnis erworben haben, dazu verpflichtet im 5-Jahres-Rhythmus eine 5-tägige Weiterbildung zu besuchen. Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen zu verschiedenen wählbaren Themen (Modulen) mit insgesamt 35 Unterrichtsstunden. |
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Grundqualifikation
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Weiterbildung
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* Nicht notwendig, wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 (D1 oder D) oder vor dem 10.09.2009 (C1 oder C) erworben wurde. | ** Näheres dazu, sowie Ausnahmeregelungen, beschreibt unsere Infobox "Berufskraftfahrer. Wer ist betroffen?" in der rechten Spalte. |