Lkw-Klassen
Die praktische Ausbildung lässt sich in die Stufe der Übungsstunden und in die Stufe der Sonderfahrten unterteilen. In den Übungsstunden werden die Fahrzeugbedienung, sämtliche Verkehrsregeln und die Grundfahraufgaben erlernt. In den Sonderfahrten wird das bereits Gelernte in den besonderen Situationen der Überland-, der Autobahn- und der Nachtfahrt geschult. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten ist für jede Klasse gesetzlich geregelt. Wir haben diese in einer Tabelle (weiter unten) übersichtlich dargestellt. Die Anzahl der Übungsstunden kann bei den einzelnen Fahrschülern variieren. Die Fahrschule Groß ist zugelassener Träger für Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auf Bildungsgutscheine der Arbeitsagenturen gemäß AZAV. Hier geht's zu unseren Schulungsvideos. Benötigen Sie die Fahrerlaubnis für gewerbliche Zwecke? Sämtliche Informationen finden Sie dazu unter Berufskraftfahrer. |
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Klasse C1 (Mindestalter 18 Jahre)Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
Klasse C1E (Mindestalter 18 Jahre)Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. Die zul. Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen. Außerdem Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit meiner zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg. |
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Klasse C (Mindestalter 21 Jahre)Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse. |
Klasse CE (Mindestalter 21 Jahre)Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. |
Die Sonderfahrten für die Klassen C1, C1E, C und CE
Besondere Ausbildungs- fahrten |
B auf C1
C1 auf C C1 auf C1E |
B auf C
C auf CE
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C1 und C1E in gemeinsamem Ausbildungsgang | C und CE in gemeinsamem Ausbildungsgang | ||||
Solo | Zug | Gesamt | Solo | Zug | Gesamt | |||
Überlandstunden | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 |
Autobahnstunden | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
Nachtfahrtstunden | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |