Pkw-KlassenDie praktische Ausbildung lässt sich in die Stufe der Übungsstunden und in die Stufe der Sonderfahrten unterteilen. In den Übungsstunden werden die Fahrzeugbedienung, sämtliche Verkehrsregeln und die Grundfahraufgaben erlernt. In den Sonderfahrten wird das bereits Gelernte in den besonderen Situationen der Überland-, der Autobahn- und der Nachtfahrt geschult. Die Mindestanzahl der Sonderfahrten ist für jede Klasse gesetzlich geregelt. Die Anzahl der Übungsstunden kann bei den einzelnen Fahrschülern variieren.
Hier finden Sie eine Übersicht unserer Fahrschulfahrzeuge. BF172011 wurde bundesweit das sogenannte "Begleitete Fahren ab 17 Jahren" eingeführt. Aktuelle Informationen hierzu erhalten Sie in unserer Fahrschule, und unter www.bf17.de.
|
|
Klasse B (Mindestalter 17/18)Kraftfahrzeuge (ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 oder A) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
|
Klasse BE (Mindestalter 17/18)Züge bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger der nicht mehr unter B fällt.
–——Klasse B96 (Mindestalter 17/18)Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einem zul. Zuggesamtgewicht von nicht mehr als 4250 kg.
|